Markinformationen
Für noch mehr Sicherheit im Versorgungssystem: Leitfaden Krisenvorsorge Gas.
Als Teil der Gaswirtschaft sorgen wir für die sichere und zuverlässige Versorgung der Kunden.
Eine wichtige Maßnahme: die frühzeitige Information über eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit und die Etablierung von Kommunikationsprozessen zwischen den beteiligten Netzbetreibern – von den Importpunkten bis zum Ausspeisepunkt zum Verbraucher.
Der BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ beschreibt in erster Linie prozessuale Abläufe, damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege. So sollen Maßnahmen nach § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) optimal umgesetzt werden, vor allem zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Netzebenen. Mit dem Leitfaden werden die Anforderungen des § 21 Systemverantwortung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) konkretisiert – und so sollten sie auch zwischen allen Netzebenen umgesetzt werden.
Unter folgendem Link gelangen Netzbetreiber zu dem von uns eingesetzten Krisenportal: