Für die Reservierung müssen die Betreiber laut §38 GasNZV bestimmte Voraussetzungen erfüllen und gegenüber OGE nachweisen:
- Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts bzw. der Erweiterungsmaßnahmen
- Kurzdarstellung des aktuellen Stands des Genehmigungsverfahrens
- Zeitpunkt der ersten Gasabnahme
Reservierung ist möglich
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir die Anfrage innerhalb von zwei Monaten. Wenn die Reservierung möglich ist, reservieren wir die benötigte Kapazität im Netz. Dafür muss eine Reservierungsgebühr gezahlt werden. Je nach Anlagenart sind das zwischen 0,40 und 0,50 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr. Die Gebühr wird mit einer späteren festen Buchung verrechnet. Die Kapazitätsreservierung verfällt, wenn der Ausspeisepunkt nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang der Reservierungserklärung beim Fernleitungsnetzbetreiber fest gebucht wurde.
Kapazität vergrößern
Können wir die Reservierungsanfrage wegen fehlender Kapazität im Fernleitungsnetz nicht berücksichtigen, regelt §39 GasNZV den Kapazitätsausbauanspruch für Anschlusswillige. Dieser Anspruch besteht, wenn der Kapazitätsausbau der OGE wirtschaftlich zumutbar ist. Das bedeutet, dass die benötigte Ein- oder Ausspeisekapazität verbindlich langfristig bei der OGE gebucht wird.
Realisierungsfahrplan zum Ausbau
Im gemeinsam erarbeiteten Realisierungsfahrplan wird der Ausbau geplant. Der Anschlusswillige beteiligt sich mit einer einmaligen Planungspauschale an den Planungskosten. Je nach Anlagenart sind das zwischen 0,40 und 0,50 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr. Die Gebühr wird mit der langfristigen Buchung verrechnet.
Anfragen beschleunigen
Wir bieten unseren Anschlussnehmern ein Formular an zur effizienten Abwicklung von Anfragen nach § 38 GasNZV. Damit wollen wir kurzfristig sämtliche Informationen erhalten, um Ihre Anfrage zügig bearbeiten zu können.