Kapazitätsangaben der internen Bestellungen
Stichtag 15. November: Wir veröffentlichen die Kapazitätsangaben Ihrer internen Bestellungen.
Als Fernleitungsnetzbetreiber sind wir jedes Jahr dazu verpflichtet, die Kapazitätsangaben zu den internen Bestellungen der unmittelbar nachgelagerten Netzbetreiber zu veröffentlichen. Wir müssen diese Daten immer zum 15.11. eines Jahres auf unserer Website veröffentlichen.
Zu der Veröffentlichung verpflichtet uns die Kooperationsvereinbarung (KoV) § 11 Ziffer 9. Die Kapazitätsangaben veröffentlichen wir gemäß § 11 Ziffer 2 KoV je Netzkopplungspunkt oder Ausspeisezone und unter Nennung des nachgelagerten Netzbetreibers.
Dabei beziehen wir uns auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationsstandes des aktuellen Bestellverfahrens und auf die Angaben, die uns die nachgelagerten Netzbetreiber mitteilen. Eine unterjährige Kapazitätsanpassung im laufenden Bestelljahr nach § 15 KoV führt nicht zu einer Aktualisierung der Veröffentlichung.