H2ercules-Aufgabe Wasserstoff:

Infrastruktur als Herz­stück für den Hoch­lauf in Deutschland.

Das Ziel ist klar: Nach einem Jahr des Feuerlöschens, einem Jahr, in dem unsere Energieversorgung umgekrempelt wurde, müssen jetzt die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Eine Zukunft mit sicheren und gleichzeitig sauberen Energiequellen. Eine Zukunft mit einem Brandschutzplan, der uns vor weiteren Energiekrisen schützt. Was ist entscheidend dafür, dass 2023 zum Jahr der genutzten Chancen in der Energiewende wird? Der Hochlauf von Wasserstoff in Europa und Deutschland muss endlich Fahrt aufnehmen.

OGE und die weiteren Partner der Initiative werden mit H2ercules einen entscheidenden Beitrag dazu leisten. H2ercules ermöglicht schon bald neben der Wasserstofferzeugung, dem Wasserstoffimport und der Wasserstoffspeicherung auch die Nutzung von Wasserstoff in Stromerzeugung und Industrie. Und H2ercules realisiert ein dediziertes Wasserstoffnetz, das alle Teile der Wertschöpfungskette miteinander verbindet.

H2ercules – Der Schnellweg für Wasserstoff im Überblick

Die Initiatoren RWE und OGE haben H2ercules entwickelt, um den Wasserstoffhochlauf in Deutschland zu beschleunigen. Verbraucher in Deutschland sollen mit grünem Wasserstoff aus heimischer Produktion und über Importrouten versorgt werden. RWE hat sich vorgenommen, im Rahmen von H2ercules bis zu 1 GW zusätzliche Elektrolysekapazität aufzubauen. OGE plant die Errichtung von über 2.000 km Leitungen bis 2030 und investiert dafür über drei Milliarden Euro. Größtenteils werden Leitungen des bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff umgestellt und durch Neubauten ergänzt. Dabei erschließen wir fünf Importkorridore mit unseren Partnern in Norwegen, Belgien, Frankreich, Tschechien und den Niederlanden. Ergänzt wird das System durch geplante Wasserstoffspeicher und die Umstellung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff. Der wertschöpfungsstufenübergreifende Ansatz löst das Henne-Ei-Problem des Wasserstoffhochlaufs damit im XXL-Format.

  • H2ercules
  • H2-Fremdleitungen
  • Verbrauchsschwerpunkte

Hier finden Sie detaillierte Leitungs­verläufe und Realisierungs­zeitpunkte nach dem aktuellen Planungsstand: webhercules.azurewebsites.net

Keine Insellösung – H2ercules ist offen für weitere Partner

Ziel des H2ercules-Projekts ist es, den Wasserstoffhochlauf insgesamt zu beschleunigen. Es soll keine Insellösung sein, sondern andere Wasserstoffprojekte entlang des Netzes ermöglichen. Deshalb ist H2ercules eine offene Initiative, der sich weitere Partner angeschlossen haben: Allein in den letzten zwölf Monaten waren es 16 Partner aus Industrie, Mobilität, Wissenschaft und Energiewirtschaft. Weitere sollen folgen. Alle nötigen Informationen für potenzielle Partner finden sich hier: www.h2ercules.com

Umsetzung gestartet – politische Entscheidungen als Erfolgsfaktor

Wichtige Teile von H2ercules werden bereits heute von OGE und den Projektpartnern vorangetrieben. Zum Beispiel haben wir die konkrete Planung der Leitungstrassen und die ersten Raumordnungsverfahren gestartet. Für die finale Realisierung des Gesamtprojekts und für finale Investitionsentscheidungen stehen jedoch politische Entscheidungen aus, die im Jahr 2023 getroffen werden müssen.

Klicken Sie sich durch unsere wichtigsten politischen Weichenstellungen. Die Forderungen zum Netzausbau betreffen dabei OGE, weitere Forderungen betreffen RWE und die weiteren Projektpartner:

Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz beschließen und H2-Backbone bestimmen

Die Bundesregierung muss in dem für das Jahr 2023 vorgesehenen H2-Beschleunigungsgesetz den konkreten Bedarf für den ersten H2-Backbone in Deutschland festlegen. H2ercules wird ein integraler Bestandteil dieses ersten H2-Netzes in Deutschland sein.

Finanzierung: kurzfristige Realisierung durch Investitionssicherheit

Wichtig ist, dass eine übermäßige Kostenbelastung von Pionierkunden im Wasserstoffnetz vermieden und gleichzeitig Investitionssicherheit für Netzbetreiber geschaffen wird. Hierzu ist die gesetzliche Verankerung des dena-Modells geeignet. Sie sieht eine Finanzierung des Netzausbaus durch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) vor, die die Investitionen in einem zeitlich gestreckten Regulierungskonto festhalten. Eine Risikoabsicherung durch den Staat wird dadurch erst nötig, wenn der Wasserstoffhochlauf entgegen dem erklärten politischen Ziel der Bundesregierung ausbleibt und auf dem Regulierungskonto eine Amortisationslücke existiert.

Umsetzungshürden im aktuellen EU-Gasmarktpaket

Betreibermodelle und Unbundling von Erdgas- und Wasserstoffnetzbetreibern

Das bewährte ITO-Modell (Independent Transmission Operator) muss unverändert weiter gelten und für Wasserstoffnetzbetreiber möglich sein, damit Gasnetzbetreiber in Transformation investieren. Die im aktuellen Gasmarktpaket vorgesehenen Hürden zum informatorischen Austausch und zum horizontalen Unbundling von Erdgas- und Wasserstoffnetzbetreibern müssen beseitigt werden, damit bestehende Kompetenzen genutzt werden können.

Wasser­stoff­erzeugung

Anhebung der Ausbauziele

Angesichts des absehbar hohen Wasserstoffbedarfs zur Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Stromerzeugung schon bis 2030 sollten die Ausbauziele für die heimische Wasserstofferzeugung deutlich erhöht werden – auch über die Ziele des Koalitionsvertrags von 10 GW hinaus –, und eine Perspektive für die Zeit danach sollte ergänzt werden, mindestens aber bis 2035.

Förderung der Wasserstofferzeugung

Die Ausbauziele müssen sich auch in einer angemessenen finanziellen Unterstützung der Investitionen in Elektrolyseure insbesondere in der Anfangsphase niederschlagen, um die First-Mover-Nachteile zu mindern. Ausdrücklich sollten dabei – über bestehende Förderprogramme hinaus – auch Projekte im industriellen Maßstab, verbrauchernahe industrielle On-Site-Projekte und Offshore-Projekte Berücksichtigung finden.

Zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien und des Netzes

Ein zügiger Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung insbesondere auch auf See und die weitere Beschleunigung des Netzausbaus (Vorziehen der Offshore-Netzanbindungen) einschließlich Reservierung von Offshore-Stromerzeugung für Elektrolyse, sind essenziell.

Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und für Elektrolyseure sind dringend zu beschleunigen. Nicht nur für erneuerbare Energien, sondern auch für Elektrolyseure und die Wasserstoffinfrastruktur sollte eine Priorisierung bei Abwägungsentscheidungen – auch über 2025 hinaus – eingeführt werden.

Grünstromkriterien

Es müssen pragmatische Grünstromkriterien festgelegt und die Anrechenbarkeit des Wasserstoffs auf Klimaziele, z. B. aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie muss sichergestellt werden. Entscheidend ist, dass der geplante schnelle Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht ausgebremst wird und die Wasserstofferzeugung in Deutschland und Europa gegenüber Wasserstoffimporten wettbewerbsfähig bleibt.

Förderung und Ausbau von Offshore-Elektrolyse/Offshore-to-X

Als zusätzliche H2-Erzeugungsroute ist ferner die Ausschreibung von Elektrolyseanlagen auf See voranzutreiben. Offshore-to-X ermöglicht effiziente Produktion und einen Energietransport auch von weiter entfernten Offshore-Standorten an die Küste über H2-Pipelines (anstelle von Offshore-Stromanbindungen).

Wasser­stoff­nachfrage

Nachfrageentwicklung

Angesichts der Herausforderungen, die sich aus den Klimazielen an die Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr wie auch an die Back-up-Kapazitäten für die Stromerzeugung stellen, wird die Wasserstoffnachfrage spätestens zum Ende der Dekade stark ansteigen. Mit einer Importstrategie sollte der Bund die Aktivitäten der Unternehmen flankieren und die Außenwirtschaftsbeziehungen zu möglichen Lieferländern stärken.

Einführung von sektorspezifischen (Carbon) Contracts for Differences – (C)CfDs – für Wasserstoff in der Industrie

Klimaschutzverträge sollen die durch den Einsatz von Wasserstoff bedingten Mehrkosten der CO2-Vermeidung gegenüber konventionellen Verfahren abdecken. Insbesondere in den Grundstoffindustrien (z. B. Stahl, Ammoniak, Zement, Kalk) ist eine solche Förderung der Betriebskosten erforderlich. Dabei müssen die Parameter je nach Branche und Technologie festgelegt werden. Grundlage der Förderentscheidung müssen die jeweiligen CO2-Vermeidungskosten, das CO2-Senkungspotenzial und die internationale Wettbewerbssituation sein.

Schaffung von Leitmärkten

Ergänzend sollen Leitmärkte für grüne Gase zum Beispiel durch Quoten oder im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens gefördert werden. Neben der Ausweitung von CCfDs kann der Einsatz von Quoten einen verlässlichen Rahmen für die Marktentwicklung bieten, denn sie können eine für alle Marktakteure planbare und zielgenaue Dekarbonisierung der Gasversorgung und damit Investitionssicherheit gewährleisten.

Anrechenbarkeit von Wasserstoff auf Klimaziele

Die Anrechenbarkeit von Wasserstoff auf Klimaziele muss sichergestellt werden.

H2-ready-Kraftwerke

Dekarbonisierungsfähige Gaskraftwerke sind als Partner der erneuerbaren Energien unverzichtbar, wenn nach dem Kernenergieausstieg 2022 auch der Kohleausstieg bis 2030 gelingen soll. Damit die benötigten Kapazitäten rechtzeitig vor Ende der Dekade bereitstehen, braucht es kurzfristig entsprechende politische Weichenstellungen:

  • Beschleunigung der notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowohl für den Gas- als auch für den Wasserstoffbetrieb, einschließlich immissionsschutzrechtlicher Regelungen für die Umstellung von Gas auf Wasserstoff, um Planungssicherheit zu schaffen.
  • Finanzielle Förderung der notwendigen Ersatz- bzw. Reservekapazitäten über einen grundlegenden Kapazitätsmechanismus sowie einen Nachteilsausgleich für bereits mit Wasserstoff betriebene Anlagen über einen CfD (zur Kompensation der wasserstoffbedingt gegenüber einem Gaskraftwerk höheren Betriebskosten); die entsprechenden Regelungen/Fristen sollten sich dabei an den Vorgaben des delegierten Rechtsakts zur Umsetzung der Taxonomie-Verordnung orientieren.
  • Des Weiteren ist der Standort der Kraftwerke im Rahmen der Wasserstoffnetzausbauplanung bevorzugt zu berücksichtigen, um die rechtzeitige Versorgung mit Wasserstoff zu gewährleisten. Eine netzbedingte Nichtverfügbarkeit von Wasserstoff darf nicht zulasten der Kraftwerksbetreiber gehen.

Mit gezieltem Einsatz von Forschungs- und Entwicklungsmitteln müssen die Entwicklung von Wasserstoff- und H2-Derivate-Turbinen sowie ihr Einsatz schnellstmöglich vorangetrieben werden.

Förderung des H2-Speicherneubaus bzw. der Speicherumwidmung

Mit dem Entstehen und Wachsen eines H2-Markts werden noch in den 2020er-Jahren erste Wasserstoffspeicher benötigt. Je mehr Industrie eine überwiegend konstante Belieferung mit leitungsgebundenem H2 nachfragt, je flexibler die Wasserstofferzeugung auf erneuerbare Einspeiseschwankungen reagieren muss, je mehr Wasserstoff importiert wird und je mehr Gaskraftwerke auf Wasserstoff umgestellt werden, desto mehr Speicher werden benötigt. Der Nationale Wasserstoffrat geht in seiner Roadmap 2030 von einem Wasserstoffspeicherbedarf von 5 TWh aus. Bei der Umrüstung bestehender Kavernen auf Wasserstoff ist ein Vorlauf für Planung, Genehmigung und Umrüstung von ca. fünf Jahren zu berücksichtigen. Daher besteht bereits kurzfristig entsprechender Handlungsbedarf, um den Speicherausbau anzustoßen. Da erhebliche Lernkurveneffekte hinsichtlich der technischen Ausgestaltung und Nutzung von H2-Speichern sowie deren Systemeinbindung erwartet werden, bedarf es insbesondere in der Anfangsphase einer finanziellen Unterstützung der Investitionen (CAPEX- und OPEX-Förderung) in H2-Speicher, um die First-Mover-Nachteile zu mindern und einen Anreiz zur Entwicklung von H2-Speichern zu setzen.

Befristete verlässliche Ausnahmeregelung für „Erst“-Anlagen

Kissengas, das langfristig im Speicher verbleiben wird, sollte nicht ausschließlich aus grünem Wasserstoff bereitgestellt werden müssen, falls bis 2030 nicht ausreichend grüner Wasserstoff verfügbar ist.

Einführung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffspeicherprojekte

Zur Schaffung eines Regulierungs- und Zugangsregimes für Speicher, das Investitionen anreizt.

Einbindung in die Netzentwicklungsplanung

Wasserstoffspeicher sollten mit Blick auf ihr hohes Flexibilitätspotenzial für einen stabilen Netzbetrieb in die Szenarioplanung der Netzentwicklungsplanung einbezogen werden.

Genehmigungsverfahren

Kürzere Genehmigungsverfahren beschleunigen den Bau sowie die Bereitstellung zukünftiger H2-Speicher und vermeiden somit einen kritischen Engpass beim Aufbau des H2-Systems. Untergrundspeicher unterliegen den Regelungen des Bergrechts. Eine Beschleunigung der Verfahren kann mit zwei wesentlichen Anpassungen erzielt werden:

  • Eine Aufnahme von Regelungen zu H2 in die UVP-V Bergbau ermöglicht eine Abwicklung von Genehmigungsverfahren im zugehörigen Rechtsrahmen (analog zu Erdgas) und vermeidet komplexe Genehmigungspfade übergeordneter Regelwerke.
  • Ein eindeutig beschriebenes Verfahren der Umwidmung von Erdgasspeicheranlagen zu H2-Speicheranlagen kann Genehmigungsverfahren erheblich verkürzen.

Zudem bestehen Interdependenzen mit der Regelung im EnWG zur Genehmigungserfordernis von (anteiligen oder vollständigen) Stilllegungen von Erdgasspeichern durch die Bundesnetzagentur bei der Umwidmung zu Wasserstoffspeichern.

Anspruchsberechtigung der H2-Speicher auf Anschluss und Netzzugang

Analog zu EEG-Anlagen ist es essenziell, dass eine Anspruchsberechtigung von H2-Speichern auf Netzzugang (sowohl zum Strom- als auch zum H2-Netz) geschaffen wird. Dies schafft die notwendige Investitionssicherheit für den Betrieb von Speichern im H2-Netz.

Mit H2ercules kann 2023 zu dem Jahr werden, in dem die Energiewende in Deutschland und Europa wieder die nötige Geschwindigkeit aufnehmen wird. Wir stehen bereit, los geht’s.