Netzkopplungsvertrag
Gemäß § 7 der Gasnetzzugangsverordnung sind Netzbetreiber verpflichtet, mit Betreibern von Netzen, mit denen sie über einen Netzkopplungspunkt verbunden sind, Netzkopplungsverträge abzuschließen.
De…m von Open Grid Europe veröffentlichten Muster des Netzkopplungsvertrags liegen die Regelungen des Abschnitts 2 des Teils 3 (§§ 26-31) sowie des Teils 5 (§§ 52-62) der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Fassung vom 31.03.2020 (KoV XI) zugrunde, welche als Anlage 5 dem Vertrag zu informatorischen Zwecken beigefügt sind.
In den Anlagen 1 bis 4 des Netzkopplungsvertrages werden gemäß § 26 Ziffer 3 KoV XI die Regelungen des Abschnitts 2 des Teils 3 (§§ 26- 31) der KoV XI konkretisiert.
Inhalt der ergänzenden Regelungen sind insbesondere die genaue Lage der Netzkopplungspunkte (Anlage 1), gegebenenfalls die Zusammenfassung zu Ausspeisezonen (Anlage 4) sowie die für den jeweiligen Netzkopplungspunkt und/oder die jeweilige Ausspeisezone geltenden technischen Rahmenbedingungen.